1. ALLGEMEINES
Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen haben Geltung für alle Lieferungen, sofern nicht schriftlich niedergelegte Änderungen vereinbart werden.
2. ANGEBOTE UND PREISE
Alle Preise verstehen sich netto, für Lieferungen ab Werk, zuzüglich schweizerische Mehrwertsteuer. Transportkosten, Fahrzeugüberführung, Verpackung, Leistungen und Lieferungen, die von uns nicht ausdrücklich vereinbart sind, wie insbesondere Chassisabänderungen, Vorführung der Fahrzeuge bei der Motorfahrzeugkontrolle, Treibstoffbezüge etc., werden separat in Rechnung gestellt, zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Gültigkeitsdauer der Angebote ist befristet auf 3 Monate. Austauschteile werden ohne Rücksendung innert Monatsfrist zum Neupreis verrechnet.
3. DOKUMENTE / UNTERLAGEN
Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Projektskizzen, etc. sind unverbindlich; ebenso die darin enthaltenen technischen Angaben. Pläne, Zeichnungen und Offerten bleiben unser geistiges Eigentum, sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung unsererseits weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Gegenstände benützt werden. Eine widerrechtliche Verwendung verstösst gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb.
4. LIEFERBEDINGUNGEN
Die vereinbarten Liefertermine beruhen auf den Verhältnissen zur Zeit der Bestellung unter Voraussetzung normaler Materialbezugs- und Fabrikationsmöglichkeiten. Die Lieferfristen werden neu angesetzt, wenn:
a) die vereinbarten Chassisanlieferungen nicht vertragsgemäss erfolgen;
b) ohne unser Verschulden Ereignisse irgendwelcher Art auftreten, die bei uns oder unseren Unterlieferanten den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen;
c) die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben uns nicht rechtzeitig bekannt gegeben oder nachträglich geändert werden;
d) die vereinbarten finanziellen Verpflichtungen nicht eingehalten werden. Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Konventionalstrafen, Folgekosten oder Chômage aus verspäteter Lieferung können nicht geltend gemacht werden.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Zahlungstermine gelten als Verfalltermine. Zahlungen dürfen wegen Mängeln am Liefergegenstand oder Gegenforderungen des Bestellers nicht zurückbehalten oder gekürzt werden. Eine Verrechnung ist jedenfalls ausgeschlossen. Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung ist die Zahlung wie folgt vorzunehmen:
- Ein Drittel bei Bestellung/Auftragserteilung.
- Der Restbetrag bei Lieferbereitschaft.
Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins von 8 % zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Wir behalten uns das Recht vor, für die von uns kreditierten Waren den Eigentumsvorbehalt am Wohnort des Käufers auf dessen Kosten eintragen zu lassen. Nicht vollständig bezahlte Waren dürfen auf keinen Fall als Hinterlage, Deckung oder als Bestandteil von Hypotheken für Gebäulichkeiten dienen, noch dürfen sie ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis verkauft oder vermietet werden; sie müssen sofort nach Empfang durch den Käufer gegen alle Risiken versichert werden.
7. KAUFRÜCKTRITT
Der Käufer akzeptiert durch Annahme der Auftragsbestätigung unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen. Sollte der Käufer durch eigenes Verschulden den von uns bestätigten Auftrag auflösen, so ist die Verkäuferin berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens eine Konventionalstrafe von 15 % des Vertragspreises zu verlangen.
8. VERSAND UND TRANSPORT
Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Reklamationen über allfällige Beschädigungen, Verlust oder Verspätungen sind zwecks Abklärung der Ursachen unverzüglich zu melden.
9. MONTAGE
Eine allfällige Montage oder Bearbeitung/Lieferung ausserhalb des Lieferwerkes ist im vereinbarten Preis nicht inbegriffen und unterliegt besonderer Berechnung evtl. Vereinbarung.
10. GARANTIE
Die Garantie für die gemachten Arbeiten und die gelieferten Gegenstände dauert 1 Jahr ab Übergabetag. Die Garantie deckt ausschliesslich eventuelle Konstruktions- und Fabrikationsfehler, sie erstreckt sich nur auf fabrikneues Material und umfasst lediglich den Ersatz defekter Teile ausschliesslich in unseren Werkstätten oder in einem von uns beauftragten Reparaturbetrieb. Eine weitergehende Garantie ist ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere hat der Kunde keinen Anspruch auf Herabsetzung der Preiszahlung, auf Leihfahrzeuge, auf LSVA-Entschädigung, auf Chômage, auf Entsorgung von Materialien, und auf Ersatz direkter oder indirekter Schäden wegen der durch die Vornahme der Garantieleistung beanspruchten Zeit. Keine Garantie besteht bei Selbstverschulden des Kunden oder bei Drittverschulden, wie namentlich bei Unfall, Überbelastung, unsachgemässer Bedienung, mangelhafter Wartung oder Reparaturen durch Dritte. Mangelfolgeschäden wie beispielsweise direkte oder indirekte Personen- oder Sachschäden, entgangener Gewinn, Arbeits- und Verdienstausfall sowie Betriebsstörungen sind ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen. Weitergehende Garantien bestehen nicht.
11. REKLAMATIONEN
Reklamationen bezüglich allfälliger Mängel sind unverzüglich bei der Übernahme des Fahrzeuges anzubringen, ansonsten die Arbeiten am Fahrzeug und die gelieferten Teile als genehmigt gelten und auf die Geltendmachung allfälliger Garantieansprüche seitens der Kundschaft verzichtet wird.
12. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren Besteller und die Vertragspartner ausdrücklich das Domizil des carrosserie suisse Carrossiers (Verkäufer/Unternehmen). Es gilt das Schweizer Recht.
carrosserie suisse - September 2019